Baubiologe IBN
Stadtrat
rudolf.schnur@landshut.org 08. Juni
2004
Pressemitteilung
zur Anordnung der sofortigen Vollziehung der
Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Niederaichbach der E.ON Kernkraft GmbH und der E.ON Bayern
AG vom 22.09.2003 durch das so genannte „Bundesamt für Strahlenschutz“,
besser „Bundesamt für Strahlenverbreitung“ vom 28. Mai 2004.
Nun ist das
eingetreten, was durch die Baugenehmigung
des Landratsamtes Landshut (als Steilvorlage für die Freunde des dezentralen
Atommüllverstreuens) bereits angekündigt wurde:
Das Zwischenlager
darf gebaut werden, es darf mit Kernbrennstoffen gefüllt werden und es darf
strahlen...
Und die Bürger
dürfen klagen bis sie arm sind oder ihnen die Haare ausgehen...
Derzeit strahlt
nur E.ON über das geschickte Zusammenspiel der einzelnen Genehmigungsbehörden.
Ein weiterer
Baustein des größten Massenversuch an Lebewesen in der
Geschichte der Menschheit ist behördlich abgesegnet.
Kann Atommüll
über weitere zwölf Standorte noch wesentlich unsicherer gelagert werden, als
Atomkraftwerke bislang in Deutschland betrieben werden?
Zum ersten Mal
gilt nicht mehr, was bei Atomkraftwerken in Deutschlang bislang galt: Mehrfache und verschiedenartige Sicherheitseinrichtungen.
In einer beinahe
nicht mehr zu überbietenden Verhöhnung geht das Bundesamt für Strahlenschutz in
seiner Entscheidung davon aus, dass das „öffentliche Interesse an der
sofortigen Vollziehung der Aufbewahrungsgenehmigung“ dem der Kläger und damit
allen Bewohnern der Region, überwiegt.
Das kann man als
gut verpackten Terror gegen die Bevölkerung bezeichnen.
Als einziger
Lichtblick ist in der Begründung den Bürgern vor Augen geführt, dass Ursache
für diese dezentrale Lösung das Fehlen eines Endlagers ist.
Ein Endlager
aber, wird es wohl nicht mehr geben.
Dafür haben wir
jetzt bald die Zwischenlager, die de facto bereits Endlager sind.
Es wird höchste
Zeit, dass der Bürger sein Schicksal in die Hand nimmt (die nächsten Wahlen
stehen vor der Tür) und die Kläger nach Möglichkeit unterstützen.
Kläger gegen die
atomrechtliche Genehmigung