Rudolf Schnur                             

Diplom-Verwaltungswirt (FH)                      

Baubiologe IBN                                   

Stadtrat                                           

rudolf.schnur@landshut.org                         08. Juni 2004     

                                                      

 

Pressemitteilung

zur Anordnung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Niederaichbach der E.ON Kernkraft GmbH und der E.ON Bayern AG vom 22.09.2003 durch das so genannte „Bundesamt für Strahlenschutz“, besser „Bundesamt für Strahlenverbreitung“ vom 28. Mai 2004.

 

 

Nun ist das eingetreten, was durch die Baugenehmigung des Landratsamtes Landshut (als Steilvorlage für die Freunde des dezentralen Atommüllverstreuens) bereits angekündigt wurde:

 

Das Zwischenlager darf gebaut werden, es darf mit Kernbrennstoffen gefüllt werden und es darf strahlen...

Und die Bürger dürfen klagen bis sie arm sind oder ihnen die Haare ausgehen...

Derzeit strahlt nur E.ON über das geschickte Zusammenspiel der einzelnen Genehmigungsbehörden.

Ein weiterer Baustein des größten Massenversuch an Lebewesen in der Geschichte der Menschheit ist behördlich abgesegnet.

Kann Atommüll über weitere zwölf Standorte noch wesentlich unsicherer gelagert werden, als Atomkraftwerke bislang in Deutschland betrieben werden?

Zum ersten Mal gilt nicht mehr, was bei Atomkraftwerken in Deutschlang bislang galt: Mehrfache und verschiedenartige Sicherheitseinrichtungen.

Das ist bei den so genannten Zwischenlagern erstmals nicht erforderlich. Allein die Behälter, die Castoren, sind der Schutz für Flora, Fauna und den Menschen vor der Strahlung.

 

In einer beinahe nicht mehr zu überbietenden Verhöhnung geht das Bundesamt für Strahlenschutz in seiner Entscheidung davon aus, dass das „öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Aufbewahrungsgenehmigung“ dem der Kläger und damit allen Bewohnern der Region, überwiegt.

Das kann man als gut verpackten Terror gegen die Bevölkerung bezeichnen.

 

Als einziger Lichtblick ist in der Begründung den Bürgern vor Augen geführt, dass Ursache für diese dezentrale Lösung das Fehlen eines Endlagers ist.

Ein Endlager aber, wird es wohl nicht mehr geben.

Dafür haben wir jetzt bald die Zwischenlager, die de facto bereits Endlager sind.

 

Es wird höchste Zeit, dass der Bürger sein Schicksal in die Hand nimmt (die nächsten Wahlen stehen vor der Tür) und die Kläger nach Möglichkeit unterstützen.

 

 

 

Rudolf Schnur

Kläger gegen die atomrechtliche Genehmigung